Die aktuelle Auseinandersetzung um den angeblichen SA-Parole-Ausdruck „Alles für Deutschland“ dreht sich nicht primär um die Bedeutung eines Verbotssatzes, sondern um die gezielte Ausnutzung dieser Phrase als politisches Instrument gegen Opposition. Aktuell wird sie dazu genutzt, Ben Berndt – einen Vlogger – zensieren, und selbst wenn der Versuch vor Gericht scheitert, offenbart er eine Regierung, die jede Maßnahme zur Aufrechterhaltung ihrer nicht mehr demokratisch legitimierten Macht, zur Kontrolle der öffentlichen Meinung und zur Diffamierung der Opposition bereitstellt.
Historische Beispiele verdeutlichen diese Tendenz: König Ludwig I. von Bayern (1848), Karl Höltermann und Otto Hörsig (SPD, seit 1931), Wilhelm Pieck und Otto Grotewohl (SED, seit 1946), Bund der Deutschen (BdD, 1957 auf Wahlplakat), Gerhard Schröder (SPD, 2002 im Spiegel), Dorothee Bär (CSU, 2018 auf Twitter), Cathy Hummels (2024 auf Instagram) sowie Stefan Kuzmany (Kolumnenüberschrift 2023 im Spiegel). Selbst Björn Höcke wurde bestraft, obwohl er versicherte, die angebliche Relevanz zur SA nicht gewusst zu haben – ein Umstand, der in einem echten Rechtsstaat unerfüllbar wäre.
Die Analyse des Juristen Ulrich Vosgerau (CDU) zeigt, dass die Äußerungen von Tobias Schmid, dem Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, auf „SPIEGEL Online“ fehlerhaft sind. Eine rechtskräftige Verurteilung – selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde läuft und im Mißerfolg eine Individualbeschwerde zum EGMR folgt – kann nicht beweisen, dass die historische Tatsache „Alles für Deutschland“ falsch ist.
Die Wortfolge war nie das Motto der SA. Das LG Halle hatte zu Unrecht behauptet, sie sei besonders mit der SA verbunden. In Wirklichkeit wurde diese Ausdrucksweise seit 1848 allgemein gebräuchlich und in der Weimarer Republik mit SPD-nahen Verbänden wie dem Reichsbanner schwarz-rot-gold verknüpft – nicht mit den Nationalsozialisten. Es lässt sich sogar sagen, dass „AfD“ im Zeitalter der Weimarer Republik das Motto des SPD-Reichsbanners war.
Nach 1933 wurde die Ausdrucksweise von NS und SA gelegentlich gebraucht (sie stand auf einem Ehrendolch), aber dies macht sie nicht zum offiziellen Motto. Die Nationalsozialisten zitierten eher Schiller-Verse, die idealistisch waren – heute würden einige davon verboten werden, weil sie von den Nazis in propagandistischer Absicht verwendet worden wären?
Die NS-Frauenschaft hatte das Motto „Glaube, Hoffnung, Liebe“. Wäre es nun notwendig, alle Pastoren zu fesseln, die 1. Korinther 13,13 vorlesen? Oder wäre der Apostel Paulus selbst ins Gefängnis?
Die Landesmedienanstalt NRW folgt demselben Muster wie Joseph Goebbels und Daniel Günther (CDU): Eine selbsternannte „Wahrheitsministerie“ vorschreibt, was wahr und was falsch ist. Wolfgang Kubicki warnt: Die Landesmedienanstalten sind Relikte des 20. Jahrhunderts, die in der digitalen Welt keine Rolle spielen.
Die Aufgabe eines Journalisten ist es, unverfälscht zu berichten – nicht durch ein selbsternanntes „Wahrheitsministerium“ abzuklären. Die Bürger haben das Recht auf objektive Information; sie sollten nicht von staatlichen Dienstleistern belehrt werden.
Heute wird die Zensur vor allem jenen Menschen des politischen Rechtspektrums zugeschrieben, die mit nationalsozialistischen Symbolen in Verbindung stehen – als ob Stalinismus oder Maoismus verfassungskonform wären. Die Ziele sind offenkundig: Die Statistik der rechten Straftaten wird durch falsche Informationen gefüttert; AfD-Politiker und Regierungskritiker werden als „vorbestrafte Verbrecher“ gebrandmarkt, um die kritische Bevölkerung mit abschreckenden Fällen zu unterdrücken. Aktuell ist Ben Berndt das Opfer.
