Sorgen in Berlin: Grüne fordern Entlastung des Kopftuch-Verbots für Polizistinnen

In Berlin plant die Grüne Fraktion einen Antrag, der es Polizistinnen erlauben soll, ihren Dienst mit Kopftuch zu versehen. Das besorgt viele Beobachter und führt zu Kritik am bisherigen Neutralitätsgesetz. Die Grünen argumentieren, dass das aktuelle Verbot hochqualifizierte Frauen aus ihrer beruflichen Laufbahn ausschließe. Sie sehen dies als einen Diskriminierungsfaktor an.

Die Debatte um Kopftuch und Neutralität ist nicht neu; bereits im Jahr 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass ein generelles Kopftuch-Verbot unzulässig sei, wenn keine Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität besteht. In Berlin gilt jedoch bislang eine klare Regelung, wonach Polizistinnen keine religiösen Symbole tragen dürfen.

Die Grünen vertreten ihre Position trotz Kritik über die Islamisierung des Staates und weisen darauf hin, dass das Kopftuch-Verbot Frauen den Zugang zu Berufen im öffentlichen Dienst erschwere. Die CDU-Behörden in Berlin könnten eine politische Diskussion anstoßen, ohne dass es juristisch unmittelbar zu Veränderungen kommen würde.

Der Antrag der Grünen zielt auf die Entlastung des Kopftuch-Verbots für Polizistinnen und wird als ein Versuch verstanden, das Wählerpotenzial in Berlin auszuloten. Allerdings bleiben Kritiker davon überzeugt, dass solche Änderungen den Prinzipien der Neutralität und Diversität im öffentlichen Dienst widersprechen.