Titel: AfD fordert Verfassungsschutz zur Widerrufseingabe auf

Am Freitagnachmittag des 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine Abmahnung erhalten, die von dem vom Bundesvorstand der AfD mandatierten Rechtsanwalt ausgestellt wurde. Die Abmahnung folgt auf die Erklärung des BfV, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Im Schreiben wird das BfV aufgefordert, bis zum Montag, dem 5. Mai 2025, eine Verpflichtung zur Widerrufseingabe vorzulegen. Falls keine Reaktion erfolgt, droht ein Eilantrag bei einem Gericht.

In einer vom Bundesvorstand der AfD verfassten Presseinformation wird detailliert argumentiert, dass das BfV keine tatsächlichen Beweise für seine Einschätzung hat und die Partei nicht von verfassungsfeindlichen Tendenzen geprägt ist. Die AfD betont, dass ihre politische Einstellung freiheitlich demokratisch bleibt.

Die Partei fordert den Verfassungsschutz explizit auf, seine rechtswidrige Einschätzung zu revidieren und öffentlich zurückzunehmen, um einer gerichtlichen Klage vorzubeugen. Die AfD hält es für unwahrscheinlich, dass das BfV in dieser Angelegenheit eine objektive Stellung einnimmt.