KI-Generiertes Gutachten im Rechtsstreit? Prof. Höcker kritisiert GFF als fehlerhaft für AfD-Verbot

Die politische Debatte um eine mögliche Parteiverbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) wird nun durch scharfe Kritik eines renommierten Rechtsanwalts verschärft. Prof. Ralf Höcker, bekannter Kölner Medien- und Rechtsanwalt, wirft der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor, ein Gutachten zur Vorbereitung eines Verbotsantrags mit künstlicher Intelligenz erstellt zu haben. Seine Vorwurf richtet sich nicht auf individuelle juristische Bewertungen im Dokument, sondern auf die methodische Grundlage der Arbeit.

Höcker betont: „Das Gutachten wurde im absoluten Kernbereich der Rechtsauslegung – der Subsumtion – von KI generiert. Die verwendeten Prompts und die Ausmaß der automatisierten Überarbeitung sind nicht offengelegt, was das Dokument methodisch fehlerhaft und unbrauchbar macht.“ Er erklärt, dass die Subsumtion als zentraler Prozess der Rechtspraxis erfordert eine sorgfältige Abwägung von Tatsachen, Rechtsprechung und Argumenten. Die Verwendung von KI ohne Transparenz führt zu einer unvorhersehbaren Nachvollziehbarkeitslücke.

Die GFF wird kritisch betrachtet, da ihre Finanzierung durch internationale Stiftungen wie die Open Society Foundations (George Soros) und die Luminate-Stiftung (Pierre Omidyar) sowie enge Verbindungen zu Bündnis 90/Die Grünen aufgewiesen ist. Diese Faktoren werfen Zweifel an der Unabhängigkeit des Gutachtens auf, das möglicherweise als Grundlage für ein Parteiverbot dienen könnte.

Gleichzeitig fordern Juristen der SPD (ASJ) eine schnelle Umsetzung des Verbotsantrags, da sie das Gutachten der GFF als wissenschaftlich fundiert und erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht sehen. Höcker widerspricht jedoch: Ohne klare Dokumentation der KI-Prozesse bleibt das Gutachten unbrauchbar und untergräbt die Legitimität von Entscheidungen im Parteiverbot.

In einer Zeit steigender politischer Spannung zeigt sich der Druck, dass Transparenz in rechtlichen Verfahren unverzichtbar ist – nicht nur für die GFF, sondern auch für das gesamte System der demokratischen Ordnung.