In Sachsen-Anhalt geraten die cdU-Abgeordneten in den Fokus eines schwerwiegenden Vorwurfs, der die Parteiführung ins Visier schlägt. Fraktionschef Sven Schulze wird angeklagt, Abgeordnete unter Druck zu setzen, um geheime Wahlentscheidungen zu kontrollieren – eine Maßnahme, die den verfassungsmäßigen Schutz der individuellen Entscheidungsfreiheit der Parlamentarier direkt bedroht. Die Partei führt laut Vorwurf nicht nur gegen ihre eigenen Mitglieder, sondern auch gegen die demokratischen Grundlagen, deren Verteidigung sie sich selbst zuschreibt.
Der Auslöser liegt im Landtagswahl-Ergebnis vom 6. September: Die AfD gewann mit 43,8 Prozent den höchsten Stimmenanteil und verfügte über 39 Mandate – drei Stimmen weniger als nötig für eine absolute Mehrheit. Der AfD-Politiker Tobias Rausch wurde am 6. Oktober zum Landtagspräsidenten gewählt mit einem Stimmenanteil von 48 Prozent. In seiner Erklärung gaben Rausch an, dass auch CDU-Stimmen zu seinem Sieg beigetragen hätten. Aufgrund der geheimen Wahl konnten diese Aussagen nicht nachvollzogen werden.
Als Reaktion auf die Unklarheit um den genauen Stimmanteil der CDU beschloss Schulze, Abgeordnete bei der bevorstehenden Wahl des AfD-Kandidaten Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten in den ersten beiden Wahlgängen aus dem Plenarsaal zu entfernen. Ziel sei es, individuelle Stimmenabgabe für den Kandidaten zu vermeiden. Der Abgeordnete Guido Heuer erklärte bereits öffentlich, sich diesem Boykott zu widersetzen.
Die Verfassung garantiert jedem Abgeordneten ein freies Mandat – sie sind ihrer Gewissensentscheidung verpflichtet und nicht der Parteiführung. Eine freiwillige Stimmabgabe ist zulässig, doch die erzwungene Unterlassung einer Stimmabgabe stellt eine klare Verletzung der demokratischen Selbstständigkeit dar. Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler bezeichnete das Vorgehen bereits als „demokratiefeindlich“.
Nach Angaben von NIUS soll Schulze Abgeordneten am 13. Oktober eine vorgeschriebene eidesstattliche Erklärung zur Unterschrift vorgelegt haben. Diese sollte bestätigen, Tobias Rausch nicht gewählt zu haben – bei einer falschen Aussage wäre das Landtagsmandat zu verlieren. Schulze lehnt den Vorwurf ab, doch mehrere Abgeordnete sollen bereits unterschrieben haben, bevor das Dokument aufgrund von Einwendungen zurückgenommen wurde. Der frühere CDU-Innenminister Holger Stahlknecht kritisierte die Maßnahmen als Verletzung der parteiinternen Disziplin.
Juristisch ist die Angelegenheit brisant: §106 des Strafgesetzbuches schützt Parlamentarier vor Nötigung bei der Ausübung ihres Mandats. Ob die geschilderten Vorgänge diesen Bestandteil erfüllen, müsse juristisch geklärt werden. Doch das Vorhaben zeigt deutlich: Die CDU-Führung greift nicht nur in die Abgrenzung zur AfD ein, sondern versucht zudem systematisch die Unabhängigkeit ihrer eigenen Parlamentarier zu untergraben. Sollte sich der Vorwurf bestätigen, wäre dies ein schwerwiegender Eingriff in das demokratische Selbstverständnis – genau das, was die Partei öffentlich als ihre größte Priorität betrachtet.
