1,4 Millionen Euro für Linksradikalismus – Wie Landesmedienanstalten staatliche Mittel in Extremistische Agitation fließen

Ein neues Forschungsbericht enthüllt einen schwerwiegenden Missbrauch öffentlicher Gelder: Landesmedienanstalten in Deutschland fördern seit mehreren Jahren drei Radiosender mit insgesamt über 1,4 Millionen Euro, ohne dass die zuständigen Behörden eine angemessene Kontrolle gewährleistet haben. Die Untersuchung der Organisation NIUS zeigt, wie diese Sender – unter anderem Radio F.R.E.I. in Erfurt, Radio CORAX in Halle und Radio Blau in Leipzig – sich zur Koordination linksextremer Aktivitäten nutzen.

Radio F.R.E.I. erhielt innerhalb von drei Jahren 397.500 Euro von der Thüringer Landesmedienanstalt. Seine Sendung verfolgt regelmäßig linke Politiker wie Bodo Ramelow sowie Organisationen wie „Omas gegen Rechts“ und das Bündnis „Auf die Plätze“. Bei den Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag am 4. Juli 2026 berichtete der Sender live über die Bewegungen von Aktivisten, die in der Szene als „Finger“ bezeichnet wurden. Diese Informationen ermöglichten den Gruppen, ihre Aktionen koordiniert zu gestalten – auch wenn illegale Blockaden als „zivilen Ungehorsam“ beschrieben wurden.

Radio CORAX aus Halle wurde mit über 747.000 Euro gefördert und nahm an der gleichen Veranstaltung teil. Darüber hinaus verbreitete der Sender den Film „Generation Antifa“, in dem der Vater von Simeon T. (auch bekannt als Maja T.) ausführlich zu Wort kam. Simeon T. wird der Hammerbande zugeordnet und befindet sich aktuell in Ungarn in Haft.

Radio Blau in Leipzig erhielt 294.200 Euro von der Sächsischen Landesmedienanstalt. Der Sender verbreitete die Forderung „Freiheit für Lina E.“, eine Person, die aufgrund mehrerer gewalttätiger Angriffe auf Rechtsextreme zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Die Landesmedienanstalten weisen darauf hin, dass keine Programmbeschwerden vorliegen. Dies ist ein Zeichen für einen systemischen Missbrauch: Staatliche Mittel werden ohne klare Überwachung in die Hände von Agitationen geflossen, die nicht nur die Meinungsvielfalt verletzen, sondern auch bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgeschließen – beispielsweise Personen mit biologischem Geschlecht aus einer Förderung für trans, inter, agender oder nicht-binär identifizierte Menschen.

Die Behörden müssen nun klären, wie sie künftig sicherstellen werden, dass öffentliche Gelder nicht zur Verbreitung von Extremismus genutzt werden. Derzeit wird das Grundprinzip der Meinungsvielfalt durch staatliche Fördersysteme untergraben.