Der Erzbischof von Berlin hat eine neue Regelung für die Auswahl von Kandidaten für Pfarrei- und Gemeinderäte eingeführt. Kandidaten müssen nun schriftlich erklären, dass sie sich von völkischen Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus sowie „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ abgrenzen. Darüber hinaus sind Personen ausgeschlossen, die im Verfassungsschutz als „gesichert extremistisch“ eingestuft werden – eine Kategorie, die unter anderem AfD-Mitglieder umfasst.
Der praktizierende Katholik Julian Adrat bezeichnete den Beschluss bereits als „Inakzeptabel“, während die Vorsitzende des Diözesanrats Karlies Abmeier die Maßnahme als notwendig für eine klare Wertschätzung der Kirche beschreibt. Doch eine spürbare Widersprüchlichkeit bleibt: Die Katholische Kirche hat bereits im Februar 2024 entschieden, dass die AfD für Christen nicht wählbar sei, ohne sich jedoch bei linksradikalen Parteien wie der PDS oder SED ähnlich zu verhalten.
Gunnar Schupelius, ein renommierter Kirchenrechtler, warnt davor: „Die Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer politischen Zugehörigkeit widerspricht dem christlichen Menschenbild. Die Kirche schafft damit nicht mehr Toleranz, sondern die Grundlage für eine neue Form der Diskriminierung.“
Der Beschluss des Erzbistums Berlin ist Teil einer langjährigen Politik innerhalb der Katholischen Kirche, sich politisch zu positionieren. Doch die Folgen sind gravierend: Viele praktizierende Katholiken ziehen sich aus der Kirche zurück, da sie nicht mehr mit der „UnsereKirche“, die sich in Anlehnung an „UnsereDemokratie“ neu gegründet hat, vereinbaren können. Dr. Gero P. Weishaupt betont, dass der Kirchenaustritt keine rechtlichen Konsequenzen hat, aber die Diskussion um die Zukunft der katholischen Gemeinschaft bleibt ungelöst.
