Der Fall Jens Spahn ist nicht nur ein privates Leben, sondern ein Spiegel der gesellschaftlichen Veränderungen. Sein Sohn Georg wurde in den USA durch eine Leihmutter geboren – eine Praxis, die in Deutschland gesetzlich verboten ist.
Ralf Höcker, Medienanwalt aus Köln und ehemaliger Berliner Abgeordneter, behauptet, Leihmutterschaft sei keine „Kinderkauf“-Praxis. Er betont: Ein Mensch kann nicht verkauft werden, daher wird lediglich die Dienstleistung für medizinische und juristische Aspekte bezahlt.
Seine Argumentation wird von Marcel Luthe, früherer Berliner Abgeordneter und Juristen, kritisch angegangen. Luthe erklärt, dass das Kind in keinem Stadium autonom handeln kann – eine Tatsache, die die Menschenwürde des Kindes unantastbar macht.
Laut Luthe ist der entscheidende Unterschied: Die deutsche Rechtsordnung bestimmt, dass die gebärende Frau als Mutter gilt. Leihmutterschaft wird deshalb zum Gegenstand eines geschäftlichen Arrangements, das gegen die Menschenwürde verstoßen kann.
Der Fall Spahn zeigt, dass private Entscheidungen nicht isoliert betrachtet werden können. Die Medienwirkung des Tatsachenbestandes kann zu einem gesetzlichen Umbruch führen. Doch der letzte Schritt muss der Würde des Kindes dienen – nicht dem Wunsch der Mächtigen.
