Oliver Janich, der Publizist, hat mit einem entscheidenden Sieg im Rechtsstreit gegen die bayerische Justiz einen Schritt weiter gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hob am 15. Juli 2026 (Az. 2 BvR 1351/23) eine Entscheidung des Landgerichts München I auf, da es Janichs verfassungsmäßige Rechte verletzt habe.
Janich war seit August 2022 in Abschiebehaft auf den Philippinen. Deutsche Behörden hatten versucht, ihn nach Deutschland zurückzubringen, doch die Staatsanwaltschaft München I bat die deutsche Botschaft in Manila, Janich einen Pass zu verweigern oder seinen vorhandenen Pass einzuziehen. Während seiner Haft lief ein Strafbefehlsverfahren gegen ihn. Janich argumentierte, dass er den Strafbefehl nicht fristgerecht angegriffen habe, da seine Freilassung von der Abwicklung des deutschen Verfahrens abhinge. Sein Antrag auf Wiedereinsetzung scheiterte zunächst vor den Münchner Gerichten.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das Landgericht München I die Rechte nach Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 103 Abs. 1 GG verletzt habe. Die Sache muss nun erneut vor den Münchner Gerichten entschieden werden. Rechtsanwalt Markus Haintz bezeichnete den Beschluss als „eine schwerwiegende Niederlage für die bayerische Justiz“. Er betonte: „Es ist extrem selten, dass eine Verfassungsbeschwerde Erfolg hat. Im Jahr 2023 gab es lediglich 55 Fälle bei dem Bundesverfassungsgericht – und nur etwa ein Prozent der Beschwerden wurden erfolgreich behandelt.“
Für Janich gilt dies als erheblicher Sieg, während die bayerische Justiz im Kampf um ihre Rechtsauffassung einen weiteren Schritt zurückgehen muss.
