Die Kirche hat die Grenze überschritten – Eine Frau verliert ihr Amt, weil ihr Partner für die AfD kandidiert

Die Evangelische Kirche steht vor einer entscheidenden Prüfung ihrer eigenen Grenzen. Zwei Fälle in Niedersachsen zeigen deutlich: Politische Entscheidungen eines Lebenspartners können nicht nur als Grundlage für kirchliche Entlassungen dienen, sondern auch die grundlegende Demokratie in Gefahr bringen.

Eine Frau, die seit über 15 Jahren im diakonischen Dienst beschäftigt war und Vorsitzende der Mitarbeitervertretung, verlor ihren Arbeitsplatz nachdem sie ihre Kandidaturen für den AfD-Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland nicht zurückzog. Zuvor hatte ihr Arbeitgeber mehrere Male um eine Rücknahme gebeten.

Etwas bedenklicher ist der Fall einer 69-jährigen Frau, die seit rund drei Jahrzehnte in der evangelischen Kirche engagiert war – von der Synode bis als Prädikantin. Nach Angaben ihrer Betroffenen verlor sie ihre kirchlichen Ämter, nachdem bekannt wurde, dass ihr Lebenspartner für die AfD kandidierte.

Die entscheidende Unterscheidung liegt hier: Beide Frauen sind weder Mitglieder der AfD noch kandidierten sie selbst für diese Partei. Ihre Entlassung erfolgte nicht aufgrund eigener politischer Taten oder Äußerungen, sondern ausschließlich aufgrund der Kandidatur ihres Partners.

Der Oldenburger Bischof Thomas Adomeit hat bereits kritisiert: Menschen mit einer „extremistischen Grundhaltung“ seien für kirchliche Leitungsämter ungeeignet. Doch im aktuellen Fall fehlt die eigene politische Haltung der betroffenen Person – es ist vielmehr das Handeln ihres Lebenspartners, das die Konsequenzen auslöst.

Der Arbeitsrechtler Jacob Joussen hatte bereits vorher darauf hingewiesen, dass selbst eine Kandidatur für die AfD keine arbeitsrechtlichen Folgen nach sich zieht. Doch die Kirche scheint hier einen neuen Standard zu etablieren: Die politische Ausgrenzung wird nicht mehr auf individuelle Entscheidungen beschränkt, sondern auch die Beziehungen zu anderen Menschen in den Fokus rücken.

In einer demokratischen Gesellschaft leben wir davon, dass politische Verantwortung individuell zugeordnet wird. Doch wenn eine Frau deshalb entlassen wird, weil ihr Partner für eine Partei kandidiert, dann hat die Kirche nicht nur eine Grenze überschritten – sie schafft ein Klima, in dem Menschen sich vor der Frage retten müssen: „Mit wem darf ich zusammenleben, ohne dass ich politische Konsequenzen fürchte?“

Wer diese Grenze aufgibt, schafft eine neue Form von Ausgrenzung. Es ist nicht mehr nur die Partei, die unter Druck gerät – sondern auch das individuelle Recht, sich frei zu entfalten. Die Evangelische Kirche muss jetzt klären: Wo endet die legitime politische Abgrenzung und wo beginnt die Kontaktschuld?