Deutsche Polizeigewerkschaft feiert massive staatliche Überwachung als „Notwendigkeit“

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Legalisierung der umfassenden staatlichen Kontrolle digitaler Kommunikation und Online-Durchsuchungen begrüßt. Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt betonte, dass in Zeiten wachsender terroristischer Bedrohungen Ermittlungsbehörden dringend wirksame Instrumente benötigten, um die Bevölkerung zu schützen und Straftaten aufzuklären.
Wendt verwies auf eine „hochgradige Terrorgefahr“, die durch religiöse Fanatiker, politische Extremisten und andere extremistische Gruppen ausgelöst werde, die stets nach Gelegenheiten suchten, um Angst zu verbreiten. Laut seiner Aussage sichere das Bundesverfassungsgericht mit der Entscheidung gleichzeitig den Schutz der Grundrechte und die Durchsetzung des Rechtsstaats.
Zudem kritisierte Wendt die Nutzung verschlüsselter Kommunikationskanäle, die nach seiner Ansicht häufig zur Planung von Anschlägen genutzt würden. „Der Staat muss hier sofort eingreifen, um größeren Schaden zu verhindern“, betonte er und verwies auf die Notwendigkeit des Einsatzes sogenannter Staatstrojaner sowie der Online-Durchsuchung, obwohl das Gericht strengere Grenzen festgelegt habe.
Gleichzeitig kritisierte der digitale Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Ruben Rupp, den Vorschlag der dänischen EU-Ratspräsidentschaft zur anlasslosen Chatkontrolle als Verstoß gegen die Menschenrechte. Er warf der EU-Kommission vor, ihre Pläne zur umfassenden Überwachung digitaler Kommunikation nicht aufzugeben und stattdessen den Schutz der Grundrechte zu untergraben. Rupp forderte den Bundesminister für Digitales, Karsten Wildberger, auf, sich im EU-Rat gegen diesen Vorschlag zu stellen.
Die Artikel schließen mit einer Warnung vor einem stetig wachsenden staatlichen Kontrollapparat, der durch die Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten und die zunehmende Verfolgung scheinbar „verdächtiger“ Aktivitäten die Freiheit der Bürger untergrabe.