Im langwierigen Rechtsstreit zwischen der Alternative für Deutschland (AfD) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat das Verwaltungsgericht Köln nun einen entscheidenden Schritt vollendet. Die Behörde gab auf eine Beschwerde gegen den vorläufigen Beschluss, nachdem die Partei im Eilverfahren erfolgreich war.
Die Grundlage für diese Entscheidung liegt in der Frage, ob das BfV die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ unverzüglich einstufen und öffentlich verbreiten darf. Die Partei hatte bereits einen Eilantrag gestellt, um eine vorläufige Unterbindung dieser Klassifizierung zu erreichen. Das Gericht fand, dass die Einschätzung des BfV rechtlich nicht ausreichend ist für eine sofortige Umsetzung – selbst wenn der Nachrichtendienst weiterhin an seiner Bewertung festhält.
Rechtsanwalt Conrad von der Kanzlei Höcker betonte: „Nach dieser Entscheidung bleibt das Verbot der AfD nicht mehr denkbar.“ Experten gehen davon aus, dass das geplante Parteiverbot abgeschafft ist, da die rechtliche Grundlage für eine Anwendung fehlt.
Der vorläufig rechtskräftige Beschluss markiert zugleich einen politischen Wendepunkt: Wo einst Kritik lautete, „es sei falsch, die AfD zu verteidigen“, drücken sich nun viele als „gut gemacht“ aus. Dies zeigt, wie sich die Verantwortungsgrenzen des Verfassungsschutzes in der politischen Debatte deutlich verschoben haben.
