Privatisierte Rechtsdurchsetzung: Ein System auf der Suche nach Profit

Politik

Der Vergleich zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland wirft immer wieder grundlegende Fragen zum Verhältnis von Staat und individueller Verantwortung auf. Insbesondere die Frage, wie Rechtsdurchsetzung in beiden Ländern an private Akteure ausgelagert wird, zeigt strukturelle Unterschiede, die über das bloße Konzept der Privatisierung hinausgehen. Der Gastautor David Cohnen analysiert, warum diese Modelle nicht nur rechtlich, sondern auch sozial und wirtschaftlich problematisch sind.

In den USA ist das Bail-Bonds-System ein Beispiel dafür, wie private Unternehmen in die Strafverfolgung eingreifen. Bei schwerwiegenden Delikten wie Mord oder Gewalttaten übernimmt eine spezialisierte Firma die Kaution für einen Angeklagten, wobei sie das gesamte finanzielle Risiko trägt. Sollte der Beschuldigte untertauchen, verliert die Firma die hinterlegte Summe. Dies schafft ein direktes Interesse daran, dass der Verdächtige der Justiz zur Verfügung steht – eine logische Struktur, die zwar streng wirkt, aber klare Verantwortlichkeiten definiert.

In Deutschland hingegen wird Rechtsdurchsetzung oft an private Akteure ausgelagert, doch dies geschieht in Bereichen, die kaum Schaden verursachen. Die Ausgestaltung solcher Modelle erlaubt es Kanzleien und Dienstleistern, Geschäftsmodelle zu etablieren, die auf der Identifikation formaler oder sprachlicher Grenzüberschreitungen basieren. Im Gegensatz zum US-System tragen diese Akteure kein echtes Risiko: Sie haften nicht für Fehlurteile und profitieren von einer Vielzahl leichter Fälle, die sich wirtschaftlich nutzen lassen.

Besonders auffällig ist dieser Mechanismus in politischen Debatten, wo Bürger durch Emotionen oder Unachtsamkeit Verstöße begehen. Statt staatlicher Zurückhaltung folgen dann häufig massenhaft Abmahnungen, angestoßen von spezialisierten Diensten. Solche Vorgehensweisen führen oft zu unverhältnismäßigen Sanktionen, obwohl die ursprünglichen Handlungen harmlos waren. Die Diskussion über Meinungsfreiheit wird hier durch formale Rechtsdurchsetzung ersetzt, was den Staat in seiner Autorität schwächt.

Der Vergleich zeigt, dass eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung nicht per se verboten ist. Entscheidend bleibt jedoch, ob sie an klare Grenzen, Verantwortung und Risiko gebunden ist. Das US-System mag härter wirken, ist aber konsistent. Das deutsche Modell erscheint milder, hat aber durch seine Breite eine erhebliche abschreckende Wirkung. Ein Rechtsstaat, der seine Ordnung nicht selbst durchsetzt, sondern ihre Verletzung zur Profitquelle macht, verliert an Glaubwürdigkeit.