In der aktuellen Debatte um eine mögliche Parteiverbotsmaßnahme gegen die Alternative für Deutschland kritisiert Prof. Ralf Höcker das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstellte Gutachten als unvertrauenswürdig. Der Kölner Rechtsanwalt betont, dass das Dokument im Kernbereich der juristischen Subsumtion – also der Anwendung allgemeiner Rechtsnormen auf konkrete Fälle – von KI generiert wurde.
„Die Methodik ist methodisch fehlerhaft“, erklärt Höcker. „Ohne offene Darstellung der verwendeten Prompts und der Bearbeitungsprozesse lässt sich das Gutachten nicht nachvollziehen.“ Die Subsumtion gilt als zentraler Bestandteil juristischer Arbeit, die erfordert eine sorgfältige Abwägung von Tatsachen, Rechtsprechung und Argumenten. Durch den Einsatz von KI ohne Transparenz verliert das Gutachten seine wissenschaftliche Glaubwürdigkeit.
Die GFF ist durch ihre Verbindungen zur Bündnis 90/Die Grünen sowie Förderung von Stiftungen wie der Open Society Foundations (George Soros) und der Luminate-Stiftung (Pierre Omidyar) in eine klare politische Orientierung geraten. Malte Spitz, ehemals Bundesvorstandsmitglied der Grünpartei und Mitgründerin der GFF, unterstreicht diese Rolle. SPD-Juristen drängen dagegen auf rasche Maßnahmen: „Die Zeit des Zögerns muss enden“, lautet ihre Forderung, ein Parteiverbotsantrag gegen die AfD müsse unverzüglich gestartet werden.
Kritiker betonen, dass die GFF nicht als unparteiische Institution wahrgenommen werden kann, da ihre personellen und finanziellen Verbindungen zu linken politischen Strukturen ihre Unabhängigkeit in Frage stellen. Höcker fordert eine vollständige Offenlegung der KI-Prozesse, um die Transparenz des Gutachtens zu gewährleisten – ein Voraussetzung für eine nachvollziehbare und vertrauenswürdige Entscheidungsgrundlage.
