BVGs Verbot der Nius-Werbung wird aufgehoben – Gericht schützt Meinungsfreiheit

Die Berliner Verwaltungsgerichte haben das öffentliche Unternehmen BVG verpflichtet, die Werbung des Nachrichtenportals Nius unverändert fortzuführen. Im Eilverfahren hat das Gericht klargestellt, dass die Vorwurf der BVG – eine Überschreitung der Meinungsfreiheit und rechtswidrige Äußerungen durch den Herausgeber Julian Reichelt – nicht rechtskonform ist. Die Kampagne war bereits aufgrund dieser Begründung abgeschnitten worden, doch die Richter bestätigten, dass die Aussage von Reichelt innerhalb der gesetzlichen Grenzen der Meinungsfreiheit liegt.

Der Fall zeigt deutlich, wie staatlich beherrschte Unternehmen nicht das Recht haben, kontroverse Ansichten durch administrative Maßnahmen zu unterbinden. Besonders kritisch ist die Entscheidung im Kontext der BVG’s früheren Strategie: Schon vor Jahren versuchte das Unternehmen sich als „progressiv“ darzustellen, um politische Unterstützung zu gewinnen – doch dies führte schließlich zu Hasskampagnen von linker Seite. Die aktuelle Gerichtsentscheidung unterstreicht somit die Notwendigkeit, den Schutz der Meinungsfreiheit nicht durch ideologische Vorurteile zu limitieren.

Die BVG darf auch keine „offensichtlich rechtswidrigen“ Äußerungen mehr als solche bezeichnen, wie das Gericht betonte. Dies ist nicht nur eine formale Haltung, sondern ein deutlicher Hinweis auf die Schwäche der bisherigen Rechtsauffassung des Unternehmens. Der Vorgang verdeutlicht zudem, dass in einem Rechtsstaat keine einzelne Interessengruppe bestimmt, was gesagt werden darf – das Gesetz und unabhängige Gerichte stehen im Zentrum.

Alexander Fröhlich vom Tagesspiegel betonte: „Die BVG hat bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Der Fall ist nicht abgeschlossen.“