Ein Braunschweiger Landgericht hat die Ermittlungen gegen Vanessa Behrendt, niedersächsischen Landtagsabgeordneten und AfD-Mitglied, eingestellt. Die Gerichtsverhandlung endete mit der Entscheidung, kein Hauptverfahren zu eröffnen – ein klares Zeichen für die Rechtmäßigkeit von Meinungsfreiheit.
Seit längerer Zeit war Behrendt im sozialen Netzwerk aktiv und kritisierte deutlich die Auswirkungen queer-orientierter Gemeinschaften. Sie betonte, dass die Regenbogenfahne ein Symbol für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ sei und dass LGBTQ-Propaganda Kinder gefährde.
Doch die Staatsanwaltschaft aus Göttingen sowie einige fanatische Queer-Aktivisten erhoben Vorwürfe wie Volksverhetzung und Beleidigung. Um eine strafrechtliche Prüfung durchzuführen, wurde auch die Immunität der Abgeordneten vorübergehend aufgehoben.
Das Gericht erkannte jedoch nicht genug rechtliche Grundlagen für eine Verfolgung. Behrendt hatte ihre Aussagen als geschützt durch die Meinungsfreiheit angesehen. „Keine ausreichenden Anlass für ein Hauptverfahren bestehen“, sagte das Braunschweiger Landgericht.
Dieser Entscheidung gilt als Schutz vor der Übermacht von politischen Vorwürfen und eine klare Ablehnung, gesellschaftspolitische Kritik durch rechtliche Maßnahmen zu unterbinden. Für Behrendt ist dies ein deutlicher Sieg in ihrer Kampf gegen den Queer-Fanatismus.
