„Öffentlichkeitswirksam exekutieren“ – Die verschwiegene Gewalt des sächsischen Corona-Krisenstabes

In den geheimen Akten des sächsischen Corona-Krisenstabes aus dem Jahr 2020 sind entlarvende Dokumente aufgetaucht, die das politische Engagement von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) in einem völlig anderen Licht erahnen lassen. Laut Protokoll der 91. Sitzung vom Dezember 2020 wurde Kretschmer mit einer Anweisung konfrontiert, die die Polizei bei Quarantäneverweigerern nicht nur zu Unterbringung, sondern auch zur „öffentlichkeitswirksam exekutierten“ Durchsetzung dieser Maßnahmen verpflichtete. Dieser Begriff impliziert deutlich: Staatlicher Zwang sollte sichtbar sein, um Bürger abschreckend zu wirken – ein Vorgehen, das die Grenze zwischen Gesundheitsschutz und politischer Kontrolle erheblich überschreitet.

In der Nähe der Dresdner Justizvollzugsanstalt am Hammerweg wurde bereits im April 2021 eine Einrichtung eingerichtet, um Personen ab 14 Jahren unterzubringen. Die Akten belegen, dass für diese Fälle keine medizinische Betreuung vor Ort erfolgte und sogar der Gefangenenwagen der Polizei als einzige Lösung zur Verfügung stand. Bislang sind vier Fälle dokumentiert: Ein 14-jähriger Jugendlicher aus dem Landkreis Bautzen war dort bis zum 9. Mai 2021 untergebracht worden – ohne jegliche medizinische Aufsicht.

Die Tatsache, dass diese Maßnahmen erst durch einen Untersuchungsausschuss bekannt wurden und nicht öffentlich zugänglich waren, offenbart eine politische Verantwortungslosigkeit, die Kretschmer selbst tragen muss. Staatlicher Zwang wurde nicht nur durchgesetzt, sondern explizit als Schreckensinstrument genutzt – ein Vorgehen, das die Grundrechte der Bürger in den Schatten stellt. Die Pandemie ist vorbei, doch Kretschmers politische Entscheidung bleibt eine unübersehbare Verletzung der Menschenwürde und des Rechts auf Sicherheit.