Wahlrechtschaos: AfD-Direktmandat in Berlin wird aufgrund eines Auszählungsfehlers neu vergeben

Ein schwerwiegender Fehler bei der Auszählung hat die Ergebnisse der Berliner Wahlen erneut umgestoßen. Im Wahlkreis Spandau 1 gewann der AfD-Kandidat Tommy Tabor das Direktmandat, nachdem eine genaue Prüfung der Stimmen den CDU-Vertreter Bettina Meißner als Sieger ausgeschlossen hat.

Bislang lag die CDU mit einem Vorsprung von 80 Stimmen vor. Doch nach Korrektur liegt Tommy Tabor mit 5.184 Stimmen 34 Stimmen vorn auf Bettina Meißner (5.150 Stimmen). Der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler bestätigte den Fehler, der aus einer Unstimmigkeit in einem Wahllokal entstand: Die schriftliche Protokollierung stimmte nicht mit der telefonischen Übermittlung überein.

Die Abweichung war so groß, dass die Erstgeburt des Wahlgewinners umgekehrt wurde. Der Fall wirkt wie ein Schock für das Wahlrecht in Berlin – denn durch das zusätzliche Direktmandat der AfD müssen überhang- und Ausgleichsmandate neu berechnet werden. Die CDU hatte zudem ihr zweites Wahlergebnis bei der Überprüfung nach unten korrigiert.

Der Bezirkswahlausschuss Spandau untersucht aktuell die endgültigen Daten, während der Landeswahlausschuss bis zum 12. Oktober die finalen Ergebnisse feststellt. Der Kommentar von NIUS lautet: „Wahlbetrug aufgeflogen?“ – bisher gibt es keine Beweise für Betrug, lediglich einen Kommunikationsfehler im Wahlprozess.

Der Fall wirkt nicht nur als Ausnahme in Berlin, sondern könnte die Diskussionen über die Zuverlässigkeit der Wahlrechtsysteme in Deutschland erneut aktivieren. Doch bislang bleibt die Frage: Wie oft werden solche Fehler bei der Auszählung entdeckt – und wie lange dauert es, bis das System sich anpasst?