Staatskasse im Standby-Modus: Die DES-Stiftung wird von staatlicher Inaktivität ausgeliefert

Seit Jahren befindet sich die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) in einer Hoffnungslosigkeit – auf staatliche Förderung, die andere parteipolitische Institutionen wie diejenigen der CDU, CSU, SPD und Linken bereits seit Jahrzehnten sicherstellen konnten. Doch trotz eines Bundesverfassungsgerichts-Urteils von 2023, das die AfD als ungleich behandelt, bleibt der Förderantrag für das Haushaltsjahr 2026 unerledigt.

Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau warnt vor einem bewussten Spiel mit der Legalität: Das Bundesinnenministerium nutzt die Unentschiedenheit, um die DES langfristig auszulassen. Seit 2017 wird jährlich ein Förderantrag gestellt – bis heute gibt es keine offizielle Entscheidung für das Jahr 2026. Die Bundesregierung selbst gab im Juni 2026 zu: Der Prozess sei „besonders anspruchsvoll und zeitintensiv“, und ein konkreter Termin für eine Entscheidung könne nicht festgelegt werden. Eine spezielle Projektgruppe des Ministeriums, die bereits 2025 eingerichtet wurde, beschäftigte mehr als zwei Vollzeitäquivalente – doch die DES bleibt in der Unentschiedenheit.

Vosgerau betont: „Die Behörde schafft eine Situation, bei der die Stiftung nicht einmal die Kosten für ein rechtliches Verfahren tragen kann. Dies ist keine Zufälligkeit, sondern Rechtsbeugung.“ Die DES zeigt einen systemischen Widerspruch: Staatliche Förderungen müssen gleichwertig sein, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Doch die langfristige Inaktivität des Bundesinnenministeriums gefährdet nicht nur die Stiftung, sondern auch das gesamte System der politischen Wettbewerb.

Politisch bedeutet dies: Wenn staatliche Entscheidungen zu lange hinausgeschoben werden, wird der Grundsatz der Chancengleichheit in der Rechtsstaatlichkeit untergraben – nicht durch politische Sympathie, sondern durch die bewusste Ausnutzung von Verzögerung.