Ein Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage des Bürgerrechtlers Marcel Luthe abgewiesen, die Einsicht in mögliche Stasi-Unterlagen zur ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel zu fordern. Die Gerichtskammer fand keine belastbaren Hinweise darauf, dass Merkel während der DDR-Zeit als „Begünstigte“ der Staatssicherheit gelten würde.
Luthe hatte die Unterlagen für ein Forschungsprojekt beantragt, um historische Kontexte zu analysieren. Doch das Gericht wies klar ab: Merkel sei vor 1990 nicht als „Person der Zeitgeschichte“ eingestuft worden und habe sich auch nie zur Veröffentlichung ausgesprochen. Zudem gab es keine dokumentierten Sanktionen für Merkels frühere Tätigkeiten im Zusammenhang mit verbotenen Solidarność-Materialien.
„Die Entscheidung ist unzulässig“, sagte Luthe, der auf die mehrfache Auswechselung der Richter während des Verfahrens verwies. „Es war ein Prozess, bei dem das Gericht seine Entscheidung innerhalb weniger Tage zweimal geändert hat.“ Der Kläger kündigte an, weitere Forschungsanträge zu stellen und die schriftliche Urteilsbegründung genau zu prüfen. „Es gibt keine Alternative – wir müssen die Wahrheit über Merkels Zeit in der DDR erfahren“, betonte er.
