Verwaltungsgericht Berlin lehnt Forschungsklage um Stasi-Dokumente Angela Merkels ab

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage des Bürgerrechtlers Marcel Luthe abgewiesen, die Einsicht in mögliche Stasi-Unterlagen der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel einzufordern. Die Gerichtskammer verurteilte den Forschungsauftrag als unzulässig, da es keine belastbaren Nachweise für eine enge Verbindung Merkels zur DDR-Zeit und zum Staatssicherheitsdienst gab.

Die Richter betonten, dass Merkel vor 1990 nicht als „Person der Zeitgeschichte“ gelte und somit die speziellen Zugangsbedingungen für ihre Akten nicht erfüllt würden. Zudem habe sie sich explizit gegen eine Veröffentlichung ihrer DDR-Unterlagen ausgesprochen. Im Prozess stand auch die Frage im Mittelpunkt, ob Merkel während ihrer Tätigkeit am Zentralinstitut für Physikalische Chemie der Akademie der Wissenschaften – wo sie als FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda angesehen wurde – eine politisch bedeutende Rolle gespielt habe. Das Gericht lehnte diese Annahme ab, da die Position im Vergleich zu anderen Strukturen eher untergeordnet gewesen sei.

Luthe zeigte sich nach dem Urteil verblüfft: „Das Gericht akzeptiert keine Hinweise auf eine Stasi-Verbindung, obwohl Merkel in den 1980er Jahren mit verbotenen Solidarność-Materialien im DDR-Bereich unterwegs war“, sagte er. Der Kläger kündigte an, weiterhin Forschungsaufträge und Rechtsmaßnahmen einzuleiten, um auf neue Quellen zugreifen zu können.

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