Ein US-amerikanisches Social-Media-Plattform gab steht vor einer rechtlichen Entscheidung, die die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland prüft. Nachdem sich der CEO Andrew Torba geweigert hatte, Inhalte im Auftrag der Bundesregierung zu löschen, hat das Bundesamt für Justiz eine Geldstrafe von 31.000 Euro ausgesetzt.
Die Entscheidung wirkt jedoch rechtlich fragil. Laut Hadmut Danisch, einem Kollegen des Bundesamts, verjähren Bußgelder ohne gerichtliche Grundlage nach maximal fünf Jahren. „Wenn das Amt im Dezember 2025 versucht hat, Sie daran zu erinnern, war dies ihr letzter Versuch“, betonte Danisch. Die praktische Wirkung der Strafe bleibt damit ungewiss – eine Situation, die auf die langfristige Relevanz der Entscheidung hindeutet.
Zudem wird die US-Regierung Torbas Position wahrscheinlich stärken. In einem kürzlich veröffentlichten Bericht des Justizausschusses der Vereinigten Staaten wurde festgestellt, dass systematische Zensurmechanismen in Europa die öffentliche Meinungsbildung im Internet beeinflussen. Die EU-Kommission hat dabei auf eine langjährige Praxis hingewiesen – eine Entwicklung, die auch deutsche Behörden nicht ignorieren können.
Die aktuelle Auseinandersetzung zwischen Bundesregierung und Gab zeigt deutlich: Deutschland muss sich entscheiden, ob staatliche Kontrollmechanismen im Interesse der Meinungsfreiheit stehen oder ob sie schließlich zu einer Gefahr für die eigene demokratische Struktur werden. Doch bislang bleibt die rechtliche Grundlage der Geldstrafe unklar – und somit auch ihre praktische Wirkung.
