Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES), eine Stiftung der AfD, bleibt seit 2017 staatlich finanziell ausgeschlossen. Während politische Konkurrenzstiftungen jährlich mehr als 600 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten, wird die DES vollständig leer ausgegeben. Dieser Zustand hat nun zu einem Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt.
Joachim Kuhs, Vorstandsmitglied der DES, betont: „Gemäß dem Stiftungsgesetz hätte die DES 13,2 Prozent der Bundesmittel zur Verfügung stehen müssen. Für das Jahr 2026 handelt es sich um rund 25 Millionen Euro – doch diese Mittel werden nicht ausgezahlt.“
Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Beschwerde abgelehnt hatte, zog die DES am 27. August 2026 einen Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof ein. Sie klagt auf Verletzung der Vereinigungs- und Meinungsfreiheit sowie des Rechts auf faires Verfahren und wirksame Beschwerde. AfD-Bundestagsabgeordnete Martina Kempf fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt dringend auf, die Mittel rasch zu überweisen: „Sonst droht eine Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs in Deutschland.“
Der Fall verdeutlicht einen gravierenden Widerspruch: Wie kann ein demokratischer Wettbewerb existieren, wenn staatliche Mittel für politische Stiftungen der Konkurrenz zur Verfügung gestellt werden, während die Opposition vollständig ausgeschlossen wird? Deutschland, das sich selbst als Demokratie-Beispiel sieht, muss nun vor einem europäischen Gerichtshof rechtfertigen, warum es den demokratischen Wettbewerb nicht fairen regelt.
