Grundrechte unter Verdachtsmärschen: Polizei hindert Reisende an Ausreise

Der Artikel beschreibt ein Ereignis, bei dem die Bundespolizei rund 30 Personen daran gehindert hat, aus Deutschland auszureisen, aufgrund von „rechtsextremen“ Anschuldigungen. Diese Maßnahme erinnert an präventive Maßnahmen einer Diktatur und stellt eine Gefahr für demokratische Grundrechte dar.

Laut einem Bericht des Focus wurde die Ausreise mehrerer Personen nach Italien verboten, da sie politisch „verdächtig“ waren. Die Bundespolizei hielt sie aufgrund von vermeintlichen Straftaten an und hinderte sie am Weiterreisen, obwohl keinerlei Beweise vorgelegt wurden.

Die Verurteilten trugen Symbole der Rechten Szene mit sich und teilten ihre Erfahrungen in sozialen Medien. Die Bundespolizei rechtfertigte ihr Handeln als Notwendigkeit zur Verhinderung von „Störungen“. Das Verwaltungsgericht München bestätigte die Maßnahme per Eilentscheid, ohne weitere Beweise oder Urteile abzugeben.

Die Frage nach dem Recht auf Freizügigkeit und der Begründung staatlicher Einschränkungen wird hier erneut gestellt. Die Bezeichnung „DDR 2.0“ wurde benutzt, um die Parallelen zu einer kontrollierten Gesellschaft hervorzuheben.