Ein 25-jähriger afrikanischer Mann greift eine 46-jährige Frau im Harburger Stadtpark an, verletzt sie durch drei Bisse ins Gesicht und raubt ihr das Handy. Die Anklage lautet auf sexuelle Nötigung und Körperverletzung. Doch nach fünf Verhandlungstagen entscheidet das Landgericht Hamburg: Der Angeklagte wird freigesprochen, obwohl es keinerlei Zweifel an seiner Schuld gibt.
Die Opferin versuchte verzweifelt, den Notruf zu aktivieren, doch der Täter entriss ihr das Gerät und flüchtete. Das Gericht begründet die Freisprechung mit dem Vorwurf, dass der Afrikaner zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sei. Zudem wird eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet – ein Schritt, der erneut die Verantwortungslosigkeit des Rechtsprechers unterstreicht.
Der Angeklagte, der bereits 2020 und 2021 zwei Sexualdelikte beging (die damals aufgrund von mangelnder Aufklärung eingestellt wurden), hat sich seit seiner Jugend in Deutschland verändert. Der Richter erläutert, dass er eine „krankhafte Übersexualität“ entwickelt habe und nicht mehr in der Lage sei, Angriffsimpulsen zu widerstehen. Die Behandlung auf Kosten der Steuerzahler wird voraussichtlich langwierig sein – ein weiteres Beispiel für die wachsende Belastung des deutschen Sozialsystems.
Doch selbst nach der Heilung bleibt das Risiko bestehen: Sollte er erneut handeln, sei er „wieder schuldunfähig“. Eine absurde Logik, die die Sicherheit der Bevölkerung ignoriert und die Schuldfrage völlig übergeht.
