Neue Etikettierung: Verfassungsschutz Brandenburg bezeichnet AfD-Mitglieder als „gesichert rechtsradikal“

Der Leiter des brandenburgischen Verfassungsschutzes, Wilfried Peters, hat kürzlich in einer Stellungnahme behauptet, etwa die Hälfte der AfD-Mitglieder im Land sei als „gesichert rechtsradikal“ einzuordnen. Dieser Begriff ist im deutschen Recht nicht definiert und dient offenbar dazu, eine politische Gruppe pauschal zu diskreditieren. Die Behörde vermeidet es, die rechtlichen Grundlagen für ihre Aussage zu nennen – was entweder auf mangelnde Kompetenz oder bewusste Absicht hindeutet. In beiden Fällen ist das Vorgehen besorgniserregend.
Die Zahl von 50 Prozent entspricht etwa 2.000 Personen im Landesverband der AfD Brandenburg. Doch wie kommt die Behörde zu dieser Aussage? Wurden für jeden Einzelnen detaillierte Akten angelegt, oder handelt es sich um eine politisch motivierte Liste, um Repressionsmaßnahmen gegen die Partei zu rechtfertigen? Die Frage nach der Legitimität solcher Bewertungen bleibt unbeantwortet.
Der Verfassungsschutz wird zunehmend zum Instrument der Regierung, um oppositionelle Kräfte einzuschüchtern. Statt die Verfassung zu schützen, gefährdet er deren Grundprinzipien durch willkürliche Einordnungen. Dennoch wächst die Unterstützung für die AfD in Brandenburg, was darauf hindeutet, dass die Bevölkerung das politische Spiel durchschaut. Viele vergleichen das Vorgehen mit der Schlussphase der DDR – einer Zeit, in der staatliche Apparate ihre Macht gegen das eigene Volk richteten.
René Springer ist Landesvorsitzender der AfD-Brandenburg