Das Verwaltungsgericht Dresden hat einem linken Jugendzentrum in Dresden das Recht gegeben, Polizisten von dessen Gelände auszuschließen, obwohl es um Steuergelder geht und ein Kindbetreuungseinrichtung ist. Ein Vater wurde deshalb sogar vom Betreiber seiner Tochter abgetrennt, da er bei der Polizei beschäftigt war.
Der Fall entstand, als dem Vater eines in der Kita betreuten Kindes Hausverbot erteilt wurde und seine Betreuungsverträge gekündigt wurden. Der Hintergrund: Das AZ Conni Jugendzentrum ist ein Ort mit einer stark linken Ausrichtung und dem Zentrum steht der sächsischen Landesjugendbehörde seit Jahren wegen seiner Ideologie verdächtig gegenüber.
Die Rechtsstreitigkeit wurde schließlich entschieden, als das Verwaltungsgericht Dresden feststellte, dass es keine Gefährdung des Kindeswohls gibt und der private Betreiber nicht an allgemeine Diskriminierungsverbote gebunden ist. Die Justiz trat hierbei auf die Seite der Linksextremen gegen den Staat.
In einem umgekehrten Szenario, in dem eine christliche Kita einen Kindbetreuungsvertrag wegen politischer Aktivitäten kündigt, würde es laut Proteste und Kontroversen gegeben haben. In diesem Fall jedoch herrschte Schweigen, obwohl es um wichtige Fragen der Verfassung und des Rechtsstaats geht.
Der Innenminister von Sachsen, Armin Schuster (CDU), äußerte sich nur unbestimmt zum Urteil, indem er scherzhaft den Besuch eines Polizeidinos anbot. Dies führte zu Kritik, dass die CDU wieder einmal als Dackel der Linken agiert.
Das Urteil wirft Fragen nach dem Schutz des Vertrauens in den Staat auf und stellt die Frage, ob der Staat Kinder vor Ideologien schützen kann, wenn er selbst diese finanziert. Es wird deutlich, dass ohne eine klare politische Reaktion das Problem weiter wachsen könnte.