Dr. Ulrich Vosgerau, ein renommierter Jurist und Staatsrechtler, hat in einem Interview mit Kontrafunk eine scharfe Kritik an der aktuellen Aktion des Verfassungsschutzes gegen die Alternative für Deutschland (AfD) geäußert. Er vergleicht das Vorgehen mit früheren Medienkampagnen und charakterisiert es als „Herrschaft des Unrechts“. Vosgerau betont, dass die aktuellen Behauptungen der Verfassungsschutzbehörde in Wirklichkeit nichts Neues bringen und lediglich Bestätigung für ein bestehendes Bild suchen sollen.
Vosgerau geht auf das jüngste Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ein, das die AfD nun als gesichert rechtsextrem eingestuft hat. Er vergleicht dieses Vorgehen mit früheren Fällen wie der Correctiv-Geheimtreffen-Geschichte im Januar 2024 und erkennt eine gewisse Ähnlichkeit in den Methoden, die dabei angewendet wurden. Nach seiner Ansicht wird das tatsächliche Ergebnis „geheim“ gehalten, während die Medienmassenkampagne auf der Verbreitung von Sensationen basiert.
Vosgerau führt aus, dass es sich bei dem Inhalt des heimlichen Gutachtens nicht um echte Neuerungen handelt. Er beschreibt den aktuellen Diskurs als eine Wiederholung von Behauptungen, die bereits bekannt sind und keine echten Veränderungen darstellen. Zwar behaupten die Medien, dass es sich hierbei um eine revolutionäre Wendung handelt, aber Vosgerau sieht in diesen Aktionen nur ein weiteres Kapitel der „Herrschaft des Unrechts“.
Er wirft dem BfV vor, dass diese Kampagne nicht den gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes entspricht und eher als eine politische Intrige wahrgenommen wird. Vosgerau deutet an, dass es sich um eine konzertierte Medienkampagne handelt, die darauf abzielt, Massenhysterie auszulösen.