CDU-Minister diskriminiert AfD-Politiker bei Auslandsreisen

Hessen’s Europaminister Manfred Pentz (CDU) hat kürzlich erklärt, dass er AfD-Abgeordnete in Zukunft nicht mehr zu internationalen Reisen einladen wird. Obwohl die AfD formell weiterhin als parteiübergreifende Organisation anerkannt ist und ihre Abgeordneten demokratisch gewählt wurden, haben sie praktisch keine Teilhabe mehr am politischen Diskurs in der EU.

Pentz begründet seine Entscheidung mit der Klassifizierung der AfD durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“. Allerdings ändert diese juristische Einschätzung die Rechte der Abgeordneten nicht. Es bleibt lediglich ein politisches Statement, das praktischen Teilhabeausschluss impliziert.

Besonders kritisiert wird Anna Nguyen, Tochter von vietnamesischen Flüchtlingen und aktive Politikerin, deren Engagement trotzdem durch Pentz’ Entscheidung infrage gestellt wird. Die Tatsache, dass solche Maßnahmen ohne Parlamentsdebatte einfach per Einladungsliste umgesetzt werden können, hebt die demokratische Sichtbarkeit der AfD in der Praxis stark herab.

Die Ausschließungen sind eine neue Form von Entmachtung: legal und unsichtbar. Sie schaffen ein Präzedenzfall, das potenziell jeder politischen Fraktion drohen kann, die als „rechts“ gesehen wird – unabhängig davon, ob sie tatsächlich strafrechtlich verfolgt werden könnte.

Die Gefahr besteht, dass solche Maßnahmen demokratische Prinzipien untergraben und in eine Art System der politischen Hygiene verwandeln können. Heute die AfD, morgen vielleicht andere Parteien? Die Sorge ist, dass durch selektive Teilhabeausschluss die politische Vielfalt geschmälert wird.