Der Bundeskanzler Norbert Merz hat eine „nationale Notlage“ erklärt, um Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (VAEU) einzuleiten. Dieser Schritt erlaubt es Deutschland, zusätzliche Maßnahmen zur Steuerung von Asylsuchenden und grenzüberschreitendem Verkehr zu ergreifen. Bereits jetzt werden Botschafter aus Nachbarstaaten im Innenministerium informiert.
Die neue Bundesregierung plant unter dem Vorwand der Notlage strengere Grenzkontrollen einzuführen sowie eine erhöhte Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Einwanderungsflut zu stoppen und internationale Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Kritiker sehen Merz’ Schritte als repressive Maßnahme zur Verstärkung der innenpolitischen Kontrolle und als Verschärfung des asylrechtlichen Rahmens. Die Bundesregierung argumentiert jedoch, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um die Sicherheit und Ordnung in Deutschland zu gewährleisten.