Nach acht Tagen der Verhandlung hat das Landgericht Saarbrücken heute ein Entscheidung über den Tod des Polizeibeamten Simon Bohr aus Völklingen gefällt. Der 19-jährige Täter mit Migrationshintergrund wurde aufgrund Schuldunfähigkeit freigesprochen, verurteilt jedoch im Jugendstrafrecht wegen besonders schweren Raubes. Das Gericht legte eine unbegrenzte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie fest.
„Dieses Urteil ist ein Schock für alle Polizisten“, erklärte Markus Sehn, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland. „Es gibt keine Gerechtigkeit für Simon Bohr – der Täter darf nicht mehr frei in unserer Gesellschaft leben.“
Der Angriff stand am 21. August 2025 im Zentrum eines Raubs an einer Tankstelle in Völklingen. Der 18-jährige Täter, der damals Simon Bohr während einer Festnahme erschoss, gelang es, eine Waffe von einem Polizeikommissaranwärter zu ergreifen und mehrmals auf den Beamten zu schießen. Simon Bohr erlag kurz nach dem Vorfall seinen Verletzungen. Die Tat führte zu schweren psychischen Belastungen bei beteiligten Kollegen, die nicht mehr in ihren Dienst eintreten konnten.
Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Fall als „Gewaltexplosion“ und feststellte bei dem Täter eine paranoide Schizophrenie, die ihn zu einem gefühllosen Mörder machte. Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, betonte: „Wir werden alle Maßnahmen einleiten, um eine gerechtere Entscheidung zu gewährleisten – Simon Bohr ist nicht vergessen.“
