Justizminister wollen biogeografische DNA-Analyse nutzen

Von Kai Rebmann

Am 4. Juni treffen sich die Justizminister der Bundesländer in Bad Schandau und werden ein dringendes Thema an die Tagesordnung rufen – das Recht auf molekulargenetische Untersuchungen von Spurenmaterial, insbesondere zur biogeografischen Herkunft des mutmaßlichen Täters. Dieser Vorschlag könnte eine Revolution in der Kriminaltechnik bedeuten und gleichzeitig die Gefahr eines Missbrauchs birgen.

Der Antrag, unterzeichnet von Baden-Württemberg und Bayern, fordert eine Änderung im Paragrafen 81a der Strafprozessordnung (StPO). Das Ziel ist es, durch biogeografische DNA-Analysen den Kreis möglicher Tatverdächtiger einzuschränken. Diese Methode könnte insbesondere bei schweren Straftaten hilfreich sein und grundrechtskonforme Ermittlungen ermöglichen.

Ein konkretes Beispiel ist die Vergewaltigung, wo oft Hunderte oder tausende Männer zu einem Massengentest aufgefordert wurden. Durch biogeografische DNA-Analyse könnten solche massiven Einschränkungen vermieden werden, da der Tatverdächtige durch seine geografische Herkunft schnell identifiziert werden könnte.

Die Technik selbst ist längst verfügbar und wurde bereits 2016 als Vorstoß erstmals erwähnt. Allerdings wird die Implementierung nun deutlich wahrscheinlicher, was an der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Realität liegen dürfte: In den meisten schweren Straftaten treten mutmaßliche Täter aus bestimmten geografischen Regionen auf.

Die biogeografische DNA-Analyse könnte Polizei und Justiz erheblich entlasten und zu schnellerer Aufklärung führen. Allerdings bleibt die Frage offen, welche Konsequenzen dies hat, wenn der Tatverdächtige einmal identifiziert ist. Oft sind Gerichte bereit, solche Täter aufgrund von traumatischen Erfahrungen während ihrer Flucht freizusprechen.

Kritiker sehen in diesem Vorschlag die Gefahr einer neuen Form von Willkür und Diskriminierung. Die biogeografische Analyse könnte zu Pauschalverdächtigungen führen, da das Merkmal „europäisch“ oft unpräzise ist und viele Communities gleichermassen unter Verdacht gestellt würden.

Ein weiterer Punkt der Kritik betrifft die möglichen Missbrauchsmöglichkeiten durch die Polizei. Die Erweiterung des Rechts auf biogeografische DNA-Analyse könnte den Ermittlungsbehörden eine zusätzliche Macht verleihen, die sie ausnutzen könnten.

Fazit: Der Vorschlag der Justizminister birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Er könnte das Verständnis von Straftatmotiven und -vorfällen erweitern und zu schnellerer Aufklärung führen, aber gleichzeitig die Gefahr in sich trägt, Diskriminierung und Missbrauch zu fördern.