Kölns Gericht stoppt rechtsextremistische Klassifizierung der AfD – Verbot bleibt vorerst aus

Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Köln im Eilantrag der Alternative für Deutschland (AfD) eine vorläufige Entscheidung gefällt, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) daran hindert, die AfD als „gesichert rechtsextremistische“ Partei zu klassifizieren. Die Klage der AfD wurde aufgrund eines laufenden Hauptsacheverfahrens vorerst abgelehnt – eine Entscheidung, die auch für das BfV bedeutend ist, da es die Einstufung erst nach Abschluss des Prozesses rechtmäßig durchführen kann.

Die Richter gaben zu, dass innerhalb der AfD politische Ansätze existieren, welche gegen grundlegende demokratische Werte verstoßen, doch stellten fest, dass diese Einzelfälle nicht ausreichen, um die gesamte Partei als rechtsextremistisch zu bezeichnen. Das Gutachten des BfV aus vergangenen Jahren hatte bereits eine Entwicklung der AfD in rechtsextremistische Richtung beschlossen, wodurch die Partei klagerechtlich vorgegangen war.

Ralf Höcker, Anwalt der AfD im Prozess, betonte: „In einer Demokratie ist es nicht genügend, wenige Mitglieder als extremistisch zu bezeichnen, um eine gesamte Partei zu verbieten.“ Die vorläufige Entscheidung könnte noch Jahre dauern, bis die endgültige Klarstellung des Gerichts erfolgt.