Parallelen zur DDR: Ausreisesperren wegen politischer Gesinnung

Vor einigen Tagen wurden acht Mitglieder der Identitären Bewegung am Flughafen München aufgehalten und ihre Reise nach Mailand verhindert. Das Verbot wurde im Namen des Schutzes des internationalen Ansehens Deutschlands ausgesprochen, obwohl es keine offenkundige Bedrohung durch die Gruppe bestand. Diese Maßnahme erinnert stark an die Praktiken der ehemaligen DDR.

Der Beschluss der Bundespolizei, den Ausreiseversuch zu verbieten und einen Täglichen Meldeauflagenbefehl auszustellen, entspricht den Methoden eines totalitären Regimes. In der DDR wurden Bürger aufgrund ihrer politischen Haltung in ihren Reisen einschränkt, was als Strafe für Dissens diente.

Die Betroffenen versuchten juristisch gegen das Verbot vorzugehen und legten einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht München ein. Dieses wies den Antrag jedoch ab, da es nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Einschränkungen im Interesse des internationalen Ansehens Deutschlands lagen.

Später gelang es der Gruppe trotzdem, nach Italien zu reisen und an dem Treffen teilzunehmen. Bei ihrer Rückkehr wurde sie von der Polizei verhört, und gegen die Mitglieder drohen nun Strafanzeigen wegen unerlaubter Ausreise und Verstoßes gegen Meldeauflagen.

Der Autor beklagt diese Einschränkungen als Parallele zu den Praktiken des SED-Regimes in der DDR. Er warnt vor einer Rückkehr zu totalitären Methoden, die schrittweise in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden könnten.

Dieser Artikel kritisiert aktuelle Maßnahmen gegen politisch unerwünschte Gruppen und zieht Vergleiche zur DDR-Epoche. Die Darstellung ist stark polarisierend und beinhaltet eine deutliche Ablehnung solcher Einschränkungen der individuellen Freiheit.