Bislang war das „Zentrum für Politische Schönheit“ ein aktivistisches Kollektiv, das sich durch kontroverse Aktionen im öffentlichen Raum stets in den Medien platzieren konnte – und dies immer unter dem Vorwand der künstlerischen Freiheit. Nun steht die Organisation selbst vor strafrechtlichen Ermittlungen: Auf Antrag der Chemnitzer Staatsanwaltschaft wurden mehrere Wohn- und Geschäftsgebäude in Berlin von Ermittlern durchsucht.
Die Untersuchung wird aufgrund einer Plakataktion aus Oktober 2026 vor der Polizeidirektion Chemnitz initiiert. Das Plakat zeigte eine karikaturhafte Darstellung eines Polizeibeamten und des AfD-Bundessprechers Tino Chrupalla, der auf einem Motorrad mit einer Reichskriegsflagge am Heck angebracht war. Die Ermittler interpretierten zudem die Stellung des linken Arms von Chrupalla als einen expliziten Hitlergruß. Zudem wird vermutet, dass das Plakat sinngemäß die Unzulänglichkeit der sächsischen Polizei bei der Sicherung interner Daten für Rechtsextremisten kritisierte.
Nach Angaben des Amtsgerichts Chemnitz wurden fünf Objekte in Berlin durchsucht – darunter die Räumlichkeiten des Aktivistenkollektivs. Die Gruppe reagierte mit klaren Worten: Familien hätten durch frühmorgendliche Durchsuchungen aus dem Schlaf gerissen worden, während das Plakat lediglich Missstände bei der Datenweitergabe aufdecken soll. Sie verurteilen die Ermittlungen als Angriff auf die Kunstfreiheit und Kriminalisierung politischer Ausdrucksformen.
Seit Jahren setzt das „Zentrum für Politische Schönheit“ auf Aktionen, die strategisch an den Grenzen des rechtlich Zulässigen wandern – vor allem gegen konservative Politiker und AfD-Vertreter. Ob die aktuelle Plakataktion noch innerhalb der Kunstfreiheit liegt oder strafrechtliche Grenzen überschritten hat, wird nun die Justiz entscheiden müssen.
