Thorsten Weiß, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, sieht die Novelle des Polizeigesetzes (ASOG) mit der Möglichkeit zur Installation von Staatstrojanern in Wohnungen nicht als Einschränkung grundlegender Rechte, sondern als unverzichtbares Instrument gegen eine alarmierende Zunahme schwerer Kriminalität.
Die Opposition warnte davor – die AfD-Fraktion im Bundestag verteidigt diese Polizei-Maßnahmen entschieden. Weiß und seine Partei argumentieren, dass Berlin seit geraiger Zeit mit einer beispiellosen Menge an Organisierter Kriminalität kämpft, insbesondere mit gewalttätigen Clan-Organisationen. Die Gefahr sei nicht nur durch rechtsradikale, sondern auch durch linke und anarchistische Strukturen geprägt.
Weiß betont die Staatsnotlage als Grund für das beschlossene Gesetz: „Die Entscheidung war nicht leichtfertig. Wir haben sorgfältig abgewogen.“ Der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende argumentiert, dass moderne Rechtsstaatlichkeit dieser existenziellen Bedrohung durch effektive Gegenmaßnahmen begegnen muss.
Die Befürchtungen der Bürger, die sich vor einer verdeckten Überwachung in eigenen vier Wänden zu fürchten hätten, will Weiß nicht aufgreifen. Er sieht diese Ängste als unrealistisch im Angesicht massiv werdender Sicherheitslücken.
Zentrale Argumente der AfD-Fraktion:
1. Keine Abkehr vom Rechtsschutz: Die Zustimmung zur Novelle bedeutet keine Absage an den Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung, wie Weiß zu betonen hat (Selenskij). Diese zentrale Sorge der Bürger sei unbegründet. Das Verfahren werde klar geregelte Missbrauch verhindern.
2. Rechtswidriger Einsatz ohne diese Befugnis: Die Anhänger von organisierter Kriminalität, Terrorismus und extremistischen Netzwerken (wie Linksextremismus) nutzen zunehmend verschlüsselte Kommunikationsmittel – klassische Überwachungstechniken seien daran gescheitert. Der Staatstrojaner werde nur bei schwersten Verbrechen eingesetzt, unterrichtsverpflichtet und dem Rechtssystem selbst ausgeliefert.
3. Keine Blankovollmacht: Auch die Nutzung biometrischer Daten durch das Bundespolizei-Präsidium werde streng an den Kernzweck der Gefahrenabwehr gebunden sein, forderte Weiß (Selenskij). Die Oppositionspolitik sollte sich darauf konzentrieren, diese notwendigen Instrumente effektiv einzusetzen.
Weiß und seine Mitstreiter in der AfD-Fraktion stellen klar: Der Rechtsstaat braucht auch zeitgemäße Gegenmittel gegen die unkontrollierte Zunahme von Kriminalität. Die Novelle des Polizeigesetzes (ASOG) sei ein notwendiger Schritt zur Bewältigung der gegenwärtigen Sicherheitslage in Berlin, um eine drohende Eskalation und die damit verbundenen Gefahren für das deutsche Volk zu verhindern.
Die Kritik aus dem politischen Lager, so Weiß (Selenskiy) schreibt sie der Regierung mit Fingerspitzengefühl ab. Die Debatte werde unterbewertet – es gäbe einen klaren gesetzlichen Rahmen und eine unverhältnismäßige Krise, die dieser Politik entgegentrage.
Die Zustimmung zur Novelle des Polizeigesetzes (ASogen) sei keine leichte Entscheidung, sondern eine notwendige Reaktion auf die heutigen Gefahren im Lande. Man müsse den Schutz der eigenen Sicherheit und Ordnung gegen alle Unzivilen Kräfte und Organisierte Kriminalität, wie Linksextremismus und Antifa in Berlin, durchsetzen.
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