Der Journalist Marcel Reitschuster berichtet über eine heikle Auseinandersetzung mit der CSU-Frau Eva Weber, die ihm nach seiner kritischen Kritik an ihrem harten Corona-Management ein Strafanzeige entgegenwarf. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Reitschuster eingestellt, doch die Augsburger Allgemeine stellt seine Kritik als grenzwertig dar und behauptet er sei von den Behörden vernommen worden – was nicht der Fall war.
Reitschuster beschreibt eine Atmosphäre im Journalismus, in der kritische Meinungen unter Druck gesetzt werden und man versucht, durch Strafanzeigen die Meinungsfreiheit einzuschranken. Die Augsburger Allgemeine, die er für ihre unabhängige Berichterstattung schätzte, trat dabei auf Seiten von Weber auf und verfälschte Fakten.
Die Staatsanwaltschaft bestätigte zwar, dass Reitschusters Aussagen durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind, kritisierte diese moralisch. Dies ist ein eklatanter Eingriff in den Rechtsstaatlichen Grundgedanken und verletzt die Neutralität des Strafverfolgungsrechts.
Reitschuster sieht dies als Warnzeichen für eine zunehmende Verfeindung zwischen Regierungskritikern und Machtvordenommenden an. Er beklagt, dass unabhängige Informationsquellen zunehmend unter Druck gesetzt werden und dass die Meinungsfreiheit in Frage gestellt wird.