Der Abschied vom unerwünschten Telefonmarketing: Ab 2026 ist ein explizites Einverständnis erforderlich

Die endgültige Verabschiedung eines Gesetzes, das telefonisches Marketing ohne vorheriges Einverständnis verbietet, rückt näher. Schon jetzt sind viele Nutzer von unerwünschten Anrufen geplagt und fühlen sich belästigt, insbesondere wenn es um Angebote zur Stromrechnungsabrechnung oder zum Energiereform umgeht. Demnach haben 97 Prozent der Befragten durch die Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir geäußert, dass sie diese Art von Anrufen als nervig empfinden.

Die Gesetzgebung wurde inzwischen im Parlament einstimmig beschlossen und sieht vor, dass ab August 2026 Unternehmen explizites Einverständnis der Kunden benötigen dürfen, um telefonisch anzurufen. Ministerin Véronique Louwagie hat erklärt: „Das Telefonmarketing wird künftig nur noch gestattet sein, wenn es auf einem expliziten Einverständnis des Verbrauchers beruht.“ Diese Änderung markiert einen Bruch mit der bisherigen Praxis, bei der Kunden vorausgesetzt wurden, einverstanden zu sein, wenn sie sich nicht in der Blockliste Bloctel eingetragen hatten. Heute sind nur etwa 9 Prozent der Franzosen auf dieser Liste registriert.

Nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes können Unternehmen keine unbefugten Anrufe mehr tätigen und müssen explizites Einverständnis für jede Kommunikation einholen, einschließlich Bestehenden Kunden. Ebenfalls sind die Geschäftszeiten beschränkt auf 10-13 Uhr und 14-20 Uhr während der Werkstage, um den Belästigungen von Anrufen zu entgegenzukommen.

Die Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir begrüßt diese Maßnahmen, stellt jedoch vorbehaltlos die Umsetzung in Frage. „Es hängt davon ab, wie das Einverständnis tatsächlich erfragt wird“, hat Benjamin Recher vom Verband erklärt. Gleichzeitig gibt es Bedenken bei den Unternehmen des Sektors, dass dieser Wechsel die Beschäftigung von 50.000 Menschen gefährden könnte und nicht ausreiche, um Betrug abzuwehren.

Zur Bekämpfung der Probleme sehen die Gesetzgeber eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regulierungsbehörden vor, einschließlich der DGCCRF (Regierungszentrale für Verbraucherangelegenheiten und Markt), Arcep (Telekommunikationsregulator) und CNIL (Datenschutzkommission). Diese sollen durch Datenaustausch die Überwachung verschärfen.