Am 9. April 2025 fällte das Berliner Landgericht ein mildes Urteil gegen den 23-jährigen Attalah Younes, der im Silvesterabend eine Feuerwerksrakete in eine Wohnung in Berlin abgefeuert und diese damit in Brand gesteckt hatte. Das Gericht verhängte eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten auf Bewährung für Sachbeschädigung. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen zuvor zwei Jahre Bewährungsstrafe gefordert, da der Tatverdächtige vorsätzlich gehandelt und das Risiko akzeptiert hatte, dass Menschen durch seinen Handlungen verletzt werden könnten.
Staatsanwalt Tobias Dettmer betonte in seiner Rede vor dem Gericht, dass es sich um ein absichtliches Vergehen handelte: „Es ist lebensfremd anzunehmen, dass jemand nicht weiß, was er tut.“ Er unterstrich damit die Gefährlichkeit der Tat und den Schaden, den sie angerichtet hatte.
Die milde Strafe führte zu scharfen Kritiken auf sozialen Medien. Thorsten Weiß, MdA, tweetete ironisch: „Rakete in Wohnung schießen – 6 Monate auf Bewährung. Satirischen Witz machen – 7 Monate auf Bewährung. Das beste Deutschland aller Zeiten!“
Die Entscheidung des Gerichts löste eine umfangreiche Debatte über die Frage aus, ob Strafen für solche Verbrechen in Deutschland angemessen sind und der öffentliche Schutz gewährleistet wird.